Wie funktioniert das AVAD-Auskunftsverfahren?
 
 
Vor Beginn der Zusammenarbeit mit einem Vermittler sollten die teilnehmenden Unternehmen eine Anfrage an die AVAD stellen. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich, dass der Vermittler das passende Informationsblatt für Vermittler oder Makler zum AVAD-Verfahren erhalten hat.

Anfragende Unternehmen können grundsätzlich diese Auskünfte abrufen. Allerdings werden Auskünfte über Makler nur dann vermittelt, wenn diese Negativmerkmale (Salden, Veruntreuungen, besondere Beendigungsgründe) enthalten. Die Anfrage kann online gemacht werden, so dass der Anfragende die bei uns vorliegenden Informationen direkt einsehen kann.
Sollte eine Zusammenarbeit zustande kommen, kann das teilnehmende Unternehmen den Vermittler dann direkt anmelden. Dies ist die sogenannte Tätigkeitsmeldung. Hierbei wird gespeichert, als was und ab wann der Betroffene für ein Unternehmen tätig ist. Diese Information über den Vermittler wird bei Anfrage eines anderen Unternehmens weitergegeben. Teilnehmende Unternehmen, die den Betroffenen angemeldet haben, erhalten derartige Auskünfte automatisch.

Sobald bei einem Vermittler aber zwei oder mehr Tätigkeitsmeldungen als Makler oder Mehrfachagent gespeichert sind, wird nur weitergegeben, dass der Betroffene als Makler oder Mehrfachagent tätig ist. Für welche Unternehmen der Vermittler tätig ist, wird dann nicht mehr mitgeteilt.
Die Tätigkeitsmeldung bleibt solange gespeichert, bis die Zusammenarbeit beendet ist.

Hierüber erstellt das Unternehmen die sogenannte Auskunft (Auskunft-Makler). Die Auskunft ist die Mitteilung des teilnehmenden Unternehmens an die AVAD über die Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Vermittler in Form eines Fragebogens. Eine Kopie der Auskunft soll der Betroffene vom Unternehmen erhalten.

Beim Vorliegen von Salden sollen diese durch regelmäßige Nachmeldungen auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Auskünfte werden grundsätzlich drei Jahre ab Ende des Kalenderjahres der Auskunftserteilung gespeichert.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt für Vermittler oder Makler.

 
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