Häufige Fragen
 
 

Wer darf auf die AVAD-Daten zugreifen?

Grundsätzlich dürfen nur die Unternehmen, die am AVAD-Verfahren teilnehmen, auf die Daten zugreifen.
Zudem werden die Daten an Behörden übermittelt, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.

Wie werde ich über das AVAD-Verfahren informiert?

Ein Informationsblatt erhalten Sie von dem Unternehmen, das über Sie anfragen, bzw. Sie melden möchte.

Wie kann ich die Satzung erhalten?

Wir senden Ihnen die Satzung auf Wunsch zu.

Wie erhalte ich eine Selbstauskunft?

Bitte gehen Sie hierzu auf die Seite Selbstauskunft und senden Sie das ausgefüllte Formular ab.

Wird meinem derzeitigen Vertragspartner mitgeteilt, wenn ein anderes Unternehmen über mich eine Anfrage stellt?

Nein, diese Information wird nicht weitergegeben.

Werden andere Unternehmen über die Anfrage eines Unternehmens informiert?

Nein, die Tatsache einer Anfrage wird nie an andere Unternehmen weitergegeben.

Kann ein Unternehmen während eines laufenden Vertragsverhältnisses negative Daten melden?

Nein. Auskünfte sind immer Beendigungsmitteilungen. Unternehmen erteilen Auskünfte dann, wenn die Zusammenarbeit beendet wurde.
Es gibt keine Möglichkeit für die Unternehmen, während einer Tätigkeit Negativmeldungen in unser System zu geben.
Während einer andauernden Tätigkeit teilt die AVAD nur die Tatsache der Tätigkeit selber mit.
Bei Versicherungsmaklern mit mehr als einer Anbindung, wird nur mitgeteilt: „…der Vermittler unterhält Courtagevereinbarungen mit mehreren Gesellschaften.“
Mit welchen Unternehmen er konkret zusammenarbeitet, wird nicht mitgeteilt.

Wie kann ich Daten bei der AVAD sperren lassen?

In schriftlicher Form (Fax, Post oder E-Mail).
Bitte geben Sie an, um welches Unternehmen es sich handelt und gegen was Einspruch erhoben wird.
Je genauer die Begründung ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Sperrung.