Informationen zur Teilnahme am AVAD-Verfahren
 
 
Am AVAD-Verfahren nehmen Versicherungen, Bausparkassen und Vertriebsgesellschaften teil.

Unter Vertriebsgesellschaften verstehen wir im folgenden Gesellschaften egal welcher Rechtsform, deren hauptsächlicher Geschäftszweck es ist, Versicherungsprodukte zu vertreiben. Dies können Maklerfirmen, große Mehrfachagenturen, Strukturvertriebe, aber auch Maklerpools oder Versicherungsvermittlungstöchter von Banken oder Sparkassen oder anderen Unternehmen sein.

Für Mitgliedsunternehmen des GDV und des Verbandes der privaten Bausparkassen ist die Teilnahme am AVAD-Verfahren kostenlos. Vertriebsgesellschaften zahlen eine jährliche Teilnahmegebühr, sowie eine einmalige Aufnahmegebühr. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an der Größe der Gesellschaft.

Um teilzunehmen, schicken Sie uns eine ganz kurze Vorstellung Ihres Unternehmens mit Angabe der Zahl Ihrer Vermittler. Wir melden uns dann zeitnah mit einem Vorschlag zur Gebührenhöhe. Wenn das geklärt ist, steht der Teilnahme nichts mehr im Wege und wir können kurzfristig den Zugang zum Verfahren realisieren.